Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LSG Essen: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss per E-Mail erfüllt nicht Schriftformerfordernis

Eine Beschwerde per E-Mail gegen eine sozialgerichtliche Entscheidung erfüllt nicht das Schriftformerfordernis und ist daher unzulässig, so das LSG Essen <link http: www.online-und-recht.de urteile per-e-mail-eingelegte-beschwerde-gegen-gerichtsbeschluss-unzulaessig-l-19-b-301-09-as-er-landessozialgericht-essen-20091026.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2009 - Az.: L 19 B 301/09 AS ER).

Das Rechtsmittel müsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, d.h. schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, so die RIchter. Eine E-Mail erfülle diese Voraussetzungen nicht, so dass bereits die formalen Bedingungen nicht gegeben sei.

Die Juristen verwarfen daher die Beschwerde als unzulässig.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen