Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Booking.com muss bei Online-Buchungen "Tourismusabgabe" mit in Endpreis einrechnen

Die Online-Plattform Booking.com muss bei Online-Buchungen von Hotelzimmern auch die sogenannte "Tourismusabgabe" mit in den Endpreis einrechnen <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2014 _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 14.03.2014 - Az.: 6 U 172/13).

Die Beklagte, die die Webseite Booking.com betrieb, rechnete bei den Preisen für ihre Hotelzimmer nicht auch die "Tourismusabgabe" ein, sondern wies den Betrag getrennt zusätzlich aus. Bei der "Tourismusabgabe" - auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt - handelt sich um eine Abgabe, die von Hotelbetreibern aufgrund einzelner kommunaler Satzungen erhoben wird.

Das OLG Köln stufte die "Tourismusabgabe" als sonstigen Preisbestandteil iSd. der PAngVO ein, der mit in den Endpreis einzurechnen sei. Eine gesonderte, getrennte Ausweisung sei unzulässig, da es sich um keine optionales Zusatzentgelt, sondern um ein zwingendes handle.

Die Beklagte hatte sich insbesondere mit dem Argument gewehrt, die Abgabe sei ähnlich wie die Kurtaxe zu behandeln, bei denen der Hotelbetreiber im Auftrage des Staates die Entgelte einziehe.

Die Richter aus der Domstadt erteilten dieser Argumentation eine klare Absage. Kurtaxe und "Tourismusabgabe" seien nicht miteinander zu vergleichen. Kostenschuldner bei der Kurtaxe sei der Kunde, bei der "Tourismusabgabe" hingegen der Hotelier. Es stehe einem Unternehmen frei, diese Kosten auf seine Kunden umzulegen. Dann würde es sich jedoch um herkömmliche Entgelte handeln, die der Hotelbetrieb einfordere. Hierfür würde dann ganz normal die PAngVO gelten.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen