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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Stuttgart: Einlösen von Rabattgutschein für preisgebundene Bücher nicht zwingend unzulässig

Bietet ein Unternehmen beim Kauf von nicht preisgebundenen Büchern einen Rabatt an, der dann beim späteren Erwerb von preislich gebundenen Werken eingesetzt werden kann, liegt hierin kein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verletzung-der-buchpreis-bindung-bei-preisnachlass-coupon-2-u-31-10-oberlandesgericht-stuttgart-20101111.html _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 11.11.2010 - Az.: 2 U 31/10).

Die Beklagte mahnte die Klägerin außergerichtlich wegen eines Gesetzesverstoßes ab. Die Klägerin bot beim Kauf von preislich freien Büchern einen Preisnachlass-Coupon an. Die Kunden konnten diesen dann später auch beim Erwerb von preisgebundenen Ausgaben einsetzen. Die Beklagte meinte, hierin liege eine Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes vor. 

Die abgemahnte Klägerin war anderer Ansicht und ging deswegen vor Gericht.

Die Stuttgarter Richter verneinten einen Rechtsverstoß.

Der Erst- und Zweiterwerb der Bücher seien strikt voneinander zu trennen. Die Preisreduzierung erhalte der Kunde beim Kauf des ersten, freien Buches. Beim späteren Einkauf des preisgebundenen Bandes werde dieser Gutschein nur eingesetzt. Der Preis werde jedoch dadurch nicht reduziert, so dass auch nicht die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes berührt seien.

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