Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

LG München: Entschädigung für unrechtmäßige Durchsuchung eines Sportwetten-Büros

Das LG München <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile entschaedigung-fuer-unrechtmaessige-durchsuchung-eines-wettbueros-5-qs-3-09-landgericht-muenchen-20090209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: 5 Qs 3/09) hat entschieden, dass der Inhaber eines Sportwetten-Büros einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft zu Unrecht seine Büroräume durchsucht.

Die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen, da das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2006 die nationalen Gesetze für verfassungswidrig erklärt hatte und nur eine befristete Fortgeltung zuließ, so die Münchener Richter.

In dieser Übergangsphase sei es rechtlich unklar gewesen, ob nun ein Sportwetten-Büro noch betrieben werden dürfe oder nicht. Auf einer solch unklaren Grundlage dürfe das Strafrecht als "schärfstes Schwer" des Staats jedoch nicht eingesetzt gewesen.

Insbesondere gebe es keine Pflicht der Beschuldigten, bei unklarer Rechtslage ihren Betrieb nicht weiterhin zu führen, um unrechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen zu vermeiden.

Die Durchsuchung sei daher rechtswidrig gewesen, so dass dem Betreibers des Wettbüros ein Entschädigungsanspruch zustehe.

 

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen