Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Freiburg: Erstattung von Abmahnkosten nur bei nachvollziehbarer Begründung

Die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung müssen nur dann erstattet werden, wenn das Schreiben den Abgemahnten in die Lage versetzt zu erkennen, dass ihm berechtigterweise der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens gemacht wird (LG Freiburg, Urt. v. 30.11.2015 - Az.: 12 O 46/15 KfH).

Die Klägerin war ein Umweltverband und hatte außergerichtlich ein Autohaus abgemahnt. Sie verlangte nun die Erstattung ihrer Abmahnkosten.

Das Unternehmen hatte in einer Werbeanzeige nicht alle notwendigen Pflichtangaben zum Verbrauch des PKW (PKW-EnVKV) gemacht.

Die Abmahnung stellte zwar konkret das abgemahnte Verhalten dar, jedoch ging nicht hervor, worin der Verstoß zu sehen sein sollte. Vielmehr zitierte die Klägerin lediglich Anlage 4 der PKW-EnVKV, dies zudem auch noch teilweise falsch.

Des Weiteren befasste sich das Abmahnschreiben, ohne dass die beanstandete Anzeige hierfür irgendeinen Anlass gab, mit der Frage, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge mit geringerer Laufleistung nach <link http: www.gesetze-im-internet.de pkw-envkv __2.html _blank external-link-new-window>§ 2 PKW-EnVKV und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter die entsprechenden Regelungen des Gesetzes fallen.

Das Gericht lehnte die Erstattung der Abmahnkosten ab. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung müsse der Betroffene durch die Abmahnung den vermeintlichen Verstoß erkennen können. Nur dann erfülle die Abmahnung ihren Zweck, eine gerichtliche Auseinandersetzung gegebenenfalls entbehrlich zu machen.

Vorliegend sei der Beklagte pauschal und ohne konkretes Eingehen auf das ihm vorgehaltene Verhalten abgemahnt worden. Eine solche Abmahnung genüge diesen Anforderungen nicht und sei daher unbegründet.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen