Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Fernabsatz-Ausschluss von gebrauchter Kosmetika rechtswidrig

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile ausschluss-des-fernabsatzes-fuer-benutzte-kosmetika-unwirksam-6-w-43-10-oberlandesgericht-koeln-20100427.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10) hat entschieden, dass der Ausschluss von benutzter Kosmetika vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht rechtswidrig ist.

Die Parteien waren Mitbewerber auf der Online-Plattform eBay. Der Beklagte veräußerte neue Kosmetika und verwendete dabei die Klausel:

"Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden".

Er berief sich dabei auf die Ausnahmevorschriften, wonach Hygiene-Artikel vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.

Die Kölner Richter gaben der Klägerin Recht und stuften die Bestimmung als unwirksam ein.

Die Ausnahmeregelungen für hygienische Produkte seien eng auszulegen, so die Juristen. Nicht jede Benutzung von Kosmetikprodukten führe automatisch zum Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerufsrecht. Schließlich, so die Argumentation des OLG Köln, gebe es sogar einen Markt für gebrauchte Kosmetika-Artikel.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des OLG Köln ist fernab jeder Praxis. Der Kosmetik-Händler, der durch diese Entscheidung gezwungen wird, benutzte Artikel zurückzunehmen, erleidet faktisch nicht kompensierbare Wertverluste.

Der Vorwurf ist jedoch nicht den Richtern zu machen, denn diese sind an die aktuelle Gesetzeslage gebunden und können nicht frei entscheiden. Die Kritik ist vielmehr an den Gesetzgeber - auf nationaler und europäischer Ebene - zu richten.

Schaut man sich die letzten zehn Jahre des Fernabsatzrechts retroperspektiv an, muss man ehrlicherweise konstatieren, dass auf absehbare Zeit keine wirkliche Änderung der zahlreichen schwachsinnigen Regelungen im Fernabsatz zu erwarten ist. Im Gegenteil, es ist eher zu vermuten, dass die Komplexität der Rechtslage noch zunehmend wird.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen