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Kategorie: Onlinerecht

AG Köln: Für beleidigende Äußerungen in RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen" 400,- EUR Geldentschädigung

Die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beleidigende Äußerungen in einem TV-Bericht rechtfertigt eine Geldentschädigung, wenn die Verletzung nicht durch andere Maßnahmen behoben werden kann. Die Aussagen, dass jemand "geil, verrückt und total durchgeknallt" ist, kann im Gesamtkontext als Herabsetzung gewertet werden. Die Geldentschädigung fällt relativ gering aus, wenn der Betroffene selbst durch sein Verhalten massive Kritik der Allgemeinheit hinnehmen muss (AG Köln, Urt. v. 16.11.2011 - Az.: 123 C 260/11).

Es ging um die RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen". Der Kläger wurde dort an Position 8 genannt.

Der Kläger hatte über einen Zeitraum von mehreren Jahren insgesamt mehr als 10.000 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Zugleich beobachte er permanent den Straßenverkehr und beschimpfte falsch fahrende oder falsch parkende Personen. In einer Vielzahl der Fälle ließ er sich dabei filmen. In der Sendung der Beklagten wurde eine Pornodarstellerin gezeigt, die vermutete, dass den Kläger seine Aktionen "geil" machten. Er wurde darüber hinaus als "total durchgeknallt" bezeichnet. Auch hieß es "Nicht alle Verrückten sind auch liebenswert".

Der Kläger begehrte daraufhin wegen Verletzung seines Allgemeines Persönlichkeitsrecht eine Geldentschädigung von 4.000,- EUR.

Das AG Köln sprach jedoch nur 400,- EUR.

Es zwar richtig, dass der Kläger durch die TV-Ausstrahlung in seinen Rechten verletzt worden sei. Jedoch rechtfertige dieser Eingriff nicht eine solch erhebliche Schadenssumme.

Denn bei Bestimmung der Schadenshöhe sei auch das Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen. Der Kläger habe sich in der Vergangenheit als selbst ernannter Ordnungshüter präsentiert und sei ihm völlig fremden Personen äußerst schroff entgegengetreten. Auch habe er eine Vielzahl von Anzeigen ausgesprochen, was natürlicher Weise den Zorn der Allgemeinheit nach sich gezogen habe. 

Insgesamt sei die Geldentschädigung daher auf 400,- EUR zu beziffern.  

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