Ein bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass im Internet über seine berufliche Tätigkeit und über die von ihm geführten Gerichtsverfahren kontrovers berichtet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsanwalt-muss-kritisierende-online-berichterstattung-ueber-sich-hinnehmen-239-c-281-09-amtsgericht-charlottenburg-20100701.html _blank external-link-new-window>(AG Charlottenburg, Urt. v. 01.07.2010 - Az.: 239 C 281/09).
Der Kläger, ein Medienanwalt, ging gegen den Beklagten vor. Dieser betrieb eine Webseite, auf der er Gerichtsverfahren kommentierte. In einem der Prozesse ging es um eine einstweilige Verfügung, die der Advokat gegen den Beklagten erwirkt hatte.
Der Seiten-Betreiber kommentierte dies mit den Worten:
"Mimosenhaftigkeit"
und
"Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung".
Der Kläger sah sich durch diese Äußerungen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzt.
Zu Unrecht wie das Berliner Gericht entschied.
Der Anwalt trete beruflich in einem Gerichtssaal öffentlich auf und sei deswegen weniger schützenswert als der, der die Allgemeinheit meide.
Auch seien die Äußerungen des Beklagten zulässige Meinungsäußerungen, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten.
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit der des LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile anwalt-muss-online-bericht-mit-worten-5-klatschen-in-einer-woche-dulden-27-o-504-09-landgericht-koeln-20100531.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 31.05.2010 - Az.: 28 O 254/10), wonach ein Anwalt auch drastische Formulierungen in einem Online-Bericht hinnehmen muss, wenn es sich hierbei um Meinungsäußerungen handelt.