Der isolierte Online-Verkauf von Product Keys ohne die zeitgleiche Weitergabe des eigentlicher Software kann eine Urheberrechtsverletzung sein <link http: www.online-und-recht.de urteile wann-die-weitergabe-von-produktkeys-bei-computerprogrammen-erlaubt-ist-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160405 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.04.2016 - Az.: 11 U 113/15).
Die Beklagte veräußerte an Kunden Product Keys eines Computerprogrammpakets, das aus den mehreren Einzelprogrammen bestand. Eine Kopie des Computerprogrammpakets wurde dem Kunden nicht übermittelt. Die Lizenzen stammten aus einer Volumenlizenz, an denen noch keine urheberrechtliche Erschöpfung eingetreten war.
Dies stuften die Frankfurter Richter als Urheberrechtsverletzung ein.
Eine Weiterveräußerung sei in diesen Fällen nur dann erlaubt, wenn der Verkäufer zeitgleich auch die eigentliche Software weitergebe.
Da dies hier nicht der Fall sei, liege ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht vor.
Ähnlich bereits das LG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news isoliertes-keyselling-ist-urheberrechtsverletzung.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2014 - Az.: 16 O 73/13), das sogar noch weiter geht und den Standpunkt vertritt, dass ein isoliertes Keyselling generell nicht erlaubt ist.