Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Kein Markenschutz für "mobiLotto" für Bereich Computerprogramme und Werbung

Der Begriff "mobiLotto" ist für die Bereiche Software und Werbung nicht ausreichend unterscheidungskräftig und somit nicht als Marke eintragungsfähig <link http: www.online-und-recht.de urteile mobilotto-als-marke-fuer-computerprogramme-nicht-eintragbar-27-w-173-09-bundespatentgericht--20100503.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 03.05.2010 - Az.: 27 W (pat) 173/09).

Die Richter erklärten, dass der durchschnittliche Verbraucher davon ausgehe, dass es sich bei der Bezeichnung um ein mobiles Lotto-Spiel handle. Er werde denken, dass bei dem vorangestellten Begriff "mobi" der Buchstabe "L" vergessen wurde und es eigentlich "mobil" heiße.

Insofern werde der Verbraucher kein bestimmtes Unternehmen im Vordergrund stehen sehen, sondern lediglich eine Version des Lottospielens.

 

Rechts-News durch­suchen

21. August 2026
Solange kein tatsächlicher Insolvenzgrund vorliegt, kann ein Geschäftsführer den Insolvenzantrag des anderen zurücknehmen.
ganzen Text lesen
19. August 2026
Nürnbergs Regelung zur Schließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen hält einem Eilverfahren vor dem BayVGH stand.
ganzen Text lesen
07. August 2026
Ein Supermarkt muss langlebige Kunststofftaschen im Dualen System anmelden, weil sie zum Warentransport bestimmt sind.
ganzen Text lesen
07. August 2026
Der Kölner Oberbürgermeister durfte das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen nicht ohne den Stadtrat festlegen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen