Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Internet-Juwelier und örtlichem Ladengeschäft

Zwischen einem Online-Ankäufer von Edelmetallen und einem lokalen Ladengeschäft besteht kein Wettbewerbsverhältnis, da es am räumlich relevanten Markt fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-konkretes-wettbewerbsverhaeltnis-zwischen-juwelieren-im-internet-und-ladengeschaeften-13-u-174-11-oberlandesgericht-celle-20120308.html _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 08.03.2012 - Az.: 13 U 174/11).

Die Klägerin ging gerichtlich gegen einen Wettbewerbsverstoß der Beklagten vor. Sie war Betreiberin einer Internetseite, auf der sie mit dem postalischen Ankauf von Gold warb. Die Beklagte unterhielt hingegen ein Ladengeschäft, welches ebenfalls Gold ankaufte. 

Die Celler Richter lehnten eine Wettbewerbsverletzung ab.

Es fehle am räumlich relevanten Markt. Dieser bestimme sich durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens. 

Auch wenn die Klägerin damit werbe, Gold auf dem Postwege anzukaufen, entstünde dadurch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.

Denn es sei nicht einzusehen, warum Personen aus dem Ort der Niederlassung der Beklagten, die beabsichtigten Gold zu verkaufen, dies auf dem unsicheren, kostenintensiven Postweg abwickeln sollten, anstatt direkt in einen Laden vor Ort zu gehen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen