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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner User

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Düsseldorf <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile rapidshare-haftet-nicht-als-stoerer-fuer-urheberrechtsverstoesse-dritter-i-20-u-59-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20101221.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.12.2010 - Az.: I-20 U 59/10) festgestellt, dass der Webhoster Rapidshare nicht für die Urheberrechtsverletzungen seiner User mithaftet.

Atari ging gegen den Internet-Dienstleister vor, weil bei diesem ein User das geschützte Computer-Spiel "Alone in the dark" hochgeladen hatte.

Die Düsseldorfer Richter lehnten eine Mithaftung ab. Der Sharehoster stelle zwar den Speicherplatz zur Verfügung, sei jedoch nicht für die Rechtsverletzungen verantwortlich.

Er habe keine zumutbaren Prüfungspflichten verletzt. Ab Kenntnis habe er die Urheberrechtsverstöße beseitigt, so dass er alles Mögliche und Denkbare getan habe.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf überrascht nicht wirklich. Bereits in der Vergangenheit hatten die Düsseldorfer Richter die Haftung von Rapidshare abgelehnt (<link http: www.online-und-recht.de urteile keine-mitstoererhaftung-von-rapidshare-fuer-urheberrechtswidriges-verhalten-dritter-i-20-u-166-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20100322.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 22.03.2010 - Az.: I-20 U 166/09; <link http: www.online-und-recht.de urteile rapidshare-haftet-als-stoerer-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-erst-ab-kenntnis-i-20-u-8-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20100706.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 06.07.2010 - Az.: I-20 U 8/10).

Anderer Ansicht ist das OLG Hamburg <link http: webhosting-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20080702.html _blank>(Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07; <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-des-host-providers-fuer-urheberrechtsverletzungen-5-u-111-08-oberlandesgericht-hamburg-20090930.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 30.09.2009 - Az.: 5 U 111/08), das die volle Haftung von Rapidshare bejaht.

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