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Kategorie: Onlinerecht

Ministerpräsidenten beschließen neuen Glücksspiel-Staatsvertrags-Entwurf

Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Sie beauftragten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien, den bestehenden Vertragsentwurf hinsichtlich bestimmter Eckpunkte zu überarbeiten, so dass dieser auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 unterzeichnet werden kann. Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus.

Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.

Lotterien
Die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe soll beibehalten werden, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen-, Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).

Die zu überarbeitenden Punkte betreffen:

Sportwetten
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten.

Die Experimentierklausel läuft nach sieben Jahren aus, wenn nicht von den Regierungschefs der Länder auf Basis der Evaluation mit Zustimmung von mindestens 13 Ländern das Fortgelten beschlossen wird. Die Regelungen zu Konzessionsabgaben und Steuern müssen gewährleisten, dass keine Mehrbelastung inländischer gegenüber ausländischen Anbietern eintritt, d. h. die Konzessionsabgabe beträgt 16 2/3 vom Hundert des Spieleinsatzes.

Die Konzessionsnehmer verpflichten sich, keine in Deutschland illegalen Glücksspielangebote zu vertreiben. Bei Verstoß erfolgen Vertragsstrafen bis hin zum Entzug der Konzession. Livewetten sind nur auf das Endergebnis zulässig.

Spielbanken
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein. Internetangebote von Casinospielen sind nur bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort und nur von ihr angeboten werden zulässig. Diese Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.

Werbung
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert. 

Zum weiteren Verfahren:
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt v. 06.04.2011

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