Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am gestrigen Tage (15. Dezember) in Berlin den geänderten Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet.
Im Bereich der Sportwetten sollen 20 private Wettanbieter für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten. Bei den Lotterien bleibt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol. Für Casinospiele einschließlich Poker gilt auch in Zukunft die Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken. Die 15 Länder hatten zu Protokoll gegeben, dass die Zuleitung an die Parlamente zur Ratifizierung des Vertrages erst erfolgen soll, wenn eine Notifizierung des Vertrages durch die EU-Kommission erfolgt ist.
Schleswig-Holstein hat den Staatsvertrag nicht unterschrieben, da es bereits ein eigenes Glücksspielgesetz im Landtag verabschiedet hat. Es tritt am 1. Januar in Kraft. Das Gesetz hält am staatlichen Lottomonopol fest, öffnet den Markt aber privaten Anbietern von Online- Sportwetten, -Poker und auch den Online-Vertrieb von Lotto.
Quelle: Pressemitteilung der Ministerpräsidentenkonferenz v. 15.12.2011