Das OLG Hamm <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile moebelwerbung-mit-preis-zurueck-garantie-bei-em-titel-gewinn-unlauter-oberlandesgericht-hamm-20090319.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.03.2009 - Az.: 4 U 200/08) hat geurteilt, dass die Werbung für eine Preiserstattung im Falle eines EM-Titelgewinns wettbewerbswidrig ist.
Ein Unternehmen warb während der Fussball-Europameisterschaft wie folgt:
"8 Tage lang alle Möbel und Küchen gratis, wenn wir Europameister werden! Wir garantieren: Für alle Einkäufe an diesen 8 Tagen zahlen wir den Kaufpreis komplett zurück, wenn die deutscher Herren-Fußball-Nationalmannschaft bei der EM 2008 Europameister werden!"
Dies sei nicht erlaubt, so die Hammer Richter nun. Denn diese Form der Werbung beeinflusse den potentiellen Käufer auf unsachliche Weise und verlocke ihn zu Kaufabschlüssen, die der Verbraucher sonst erst später oder gar nicht vorgenommen hätte. Dies gelte insbesondere im vorliegenden Fall, wo es sich um hochwertige Waren handle, bei deren Reduzierung sehr schnell das Interesse des Kunden geweckt würde.
Als besonders kritikbedürftig stuften die Juristen den Umstand ein, dass die Aktion nur 8 Tage gedauert habe. Eine solche Zeitspanne sei zu kurz, um sich ausführlich über die von dem beklagten Unternehmen angebotene Produktpalette zu informieren.
Durch die Verbindung kurzer Zeitraum und verlockender Preisnachlass entstehe ein enormer Druck beim Kunden, der dadurch unsachlich bei seiner Kaufentscheidung beeinflusst werde.