Die Monopolkommission, dass unabhängige Beratungsgremium für die Bundesregierung, hat eine ausführliche Stellungnahme zum neuen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) vorgelegt. Das Gutachten kann <link http: www.monopolkommission.de haupt_19 mopoko_volltext_h19.pdf _blank external-link-new-window>hier heruntergeladen werden.
Die Kritik des Gremiums ist vernichtet. Es kommt zu dem Schluss:
"Die Monopolkommission hat eingehend untersucht, ob die gesellschaftlichen Ziele durch die veränderte Reglementierung in effizienter Weise erreicht werden.
Dies ist nicht der Fall, die Monopolkommission hält vielmehr eine grundsätzliche Überarbeitung für notwendig."
Kritisiert wird vor allem die zahlenmäßige Beschränkung bei der Konzessionsvergabe:
"Zudem spricht sich die Monopolkommission gegen die vorgesehene Beschränkung der Anzahl möglicher Konzessionen aus.
Des Weiteren sollte die Experimentierklausel auch auf andere Spielformen mit wachsenden Graumärkten wie Online-Poker und Online-Casinospiele ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden."
Auch spreche nichts gegen eine Lösung auf privatwirtschaftlicher Ebene:
"Demgegenüber sieht die Monopolkommission jedoch keinen hinreichenden Grund dafür, dass der Vertrieb von Lotterieprodukten nicht gesellschaftlich effizient auf privatwirtschaftlicher Ebene im Wettbewerb erfolgen kann.
Staatliche Lotterieveranstalter sollten sich daher aus dem Vertrieb zurückziehen, private Vertriebsstellen sollten von den Aufsichtsbehörden allerdings durch die Erteilung
von Konzessionen kontrolliert werden."