Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Schweiz: Ab 2005 keine Automatenspiele mehr & Spielsucht-Studie

Wie die Schweizerische Bundeskanzlei in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, wird es ab dem 1. April 2005 in der Schweiz verboten sein, Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken zu betreiben (Dank an R. Langenhan f.d. Link). Das am 1. April 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz) verbietet grundsätzlich jedes Glücksspiel ausserhalb von konzessionierten Casinos. Bis zum 30. März 2005 gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist, die die meisten der Kantone genutzt hat.

Gleichzeitig bietet die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) auf ihrer Homepage eine lesenswerte Studie zur Glücksspielsucht in der Schweiz. Die Studie ist hier downloadbar (PDF). Eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse findet sich hier (PDF).

Als das entscheidende Problem stuft die Studie das Spielen an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken ein.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen