Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Landshut: Glücksspiel mit europäischer Lizenz nicht strafbar

Wie schon vor kurzem das LG Ellwangen (vgl. die Kanzlei-Infos v. 26.05.2005) hat nun auch das AG Landshut (Urt. v. 28.02.2005 - Az.: 03 Ds 34 Js 3784/04) entschieden, dass Sportwetten mit einer europäischer Lizenz nicht strafbar sind.

"Einer Strafbarkeit nach § 284 Abs.1 StGB steht (...) entgegen, daß der Angeklagte nicht "ohne behördliche Erlaubnis" diese Einrichtungen bereitgestellt hat.

Richtig ist zwar, daß für den Angeklagten die Erlaubnis einer deutschen Stelle nicht vorliegt.

Jedoch wird dieses Manko, zur Überzeugung des Gerichts geheilt durch die - unstreitig - vorliegende britische Erlaubnis für die Fa. U (...). Die Entscheidung des EÜGH in der Rechtssache Gambelli (...), die auf Art. 43 und Art. 49 EGV fußt, gebietet zur Überzeugung des Gerichts eine Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals dahin, daß die in irgendeinem EU-Staat
erteilte Konzession ausreichen muß, um Straffreiheit nach § 284 Abs.1 StGB zu erlangen.

Die Auffassung des Landgerichts Landshut in der Entscheidung vom 19.11.2004, der Angeklagte habe zwar unter Umständen gegenüber den deutschen Verwaltungsbehörden einen Anspruch auf Erteilung dieser Konzession, so lange er diesen aber nicht erfolgreich durchsetze, handle er ohne die behördliche Erlaubnis, erscheint aus hiesiger Sicht zu formalistisch und dem Sinn und Zweck von Art. 43 und 49 EGV zuwiderlaufend."

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen