Nach einem Bericht der Fachzeitschrift Games + Business hat das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr die neue Spielverordnung (SpielVO) unterschrieben. Das neue Regelwerk soll in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit die Bestimmungen fristgerecht zum anvisierten 1. Januar 2006 in Kraft treten können.
Folgende Änderungen sind geplant:
"1. Die Zulässigkeitskriterien für gewerbliche Geldspielgeräte orientieren sich nicht mehr an dem Einzelspiel, sondern an den Verlust- und Gewinngrenzen je laufender Stunde sowie der Mindestlaufzeit von 5 Sekunden je Spiel. Die Geräte müssen außerdem weitere spielerschützende Eigenarten aufweisen, z.B. eine 5-minütige Zwangspause verbunden mit einer Nullstellung nach ununterbrochenem einstündigen Betrieb.
2. Die sog. Fun Games werden verboten, somit mit ihnen direkt oder indirekt Geld- oder geldwerte Vorteile gewonnen werden können.
3. Die zulässige Aufstellzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten wird auf 15 bzw. 3 erhöht, wobei bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu beachten sind, damit keine Jugendlichen oder Kinder an den Geräten spielen können."
Zudem hat das BVerwG erst vor kurzem Fun Games grundsätzlich für rechtswidrig erklärt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.11.2005.