Der Niedersäschiche Landtag (LT-Drs. 15/2572: PDF) hat in einer aktuellen Beratung v. 25.01.2006 nachfolgenden Beschluss getroffen:
"Der Landtag hat in seiner 79. Sitzung am 25.01.2006 folgende Entschließung angenommen:
Für eine einheitliche Strategie zum Erhalt der staatlichen Sportwetten- und Lotterieerträge!
1. Der Landtag ist der Auffassung, dass das staatliche Glücksspielmonopol aus vielen ordnungspolitischen Gründen, z. B. der Vorbeugung gegen organisierte Kriminalität und der Eindämmung individueller Spielsucht, erhalten bleiben muss. Die auf der Basis dieser ordnungspolitischen Grundüberlegungen abgeschöpften Zuflüsse aus den staatlich organisierten Lotterien und Sportwetten stellen eine unverzichtbare Finanzierungssäule der Sportorganisationen und der weiteren Destinatäre in Deutschland dar.
2. Der Landtag ist der festen Überzeugung, dass sich der ordnungsrechtliche Rahmen des staatlichen Glücksspielangebotes bewährt hat und auch in Zukunft unerlässlich ist.
3. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich weiterhin für den Erhalt des Glücksspielmonopols der Länder einzusetzen und einer Zulassung privater Anbieter entschieden entgegenzutreten.
4. Der Landtag bittet die Landesregierung, sich wie bisher dafür einzusetzen, dass der Bereich der Sportwetten und Lotterien nicht in die beabsichtigte Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission aufgenommen wird, damit die in Deutschland gültige ordnungsrechtliche Regelung des Glücksspielwesens erhalten bleibt.
5. Unbeschadet des Ausgangs der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie erwartet der Landtag, dass von allen Verantwortlichen
(Landesregierung, Finanzministerkonferenz, Innenministerkonferenz, Bundesregierung und staatliche Blockgesellschaften) auch zukünftig sicher gestellt wird, dass alle notwendigen steuerrechtlichen, abgaberechtlichen und technischen Vorkehrungen getroffen werden, sodass für alle Anbieter gleiche steuerrechtliche Regelungen, Konzessionsabgaben oder gemeinwohlorientierte Zweckabgaben gelten, damit auch in Zukunft die Erträge für die gemeinnützigen Destinatäre (Sport, Soziales, Kultur) gesichert werden können."