Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Sportwetten nur mit inländischer Glücksspiel-Lizenz erlaubt

Das LG Köln (Urt. v. 02.02.2006 - Az.: 31 O 605/04) setzt seine bisherige Rechtsprechung fort und hat entschieden, dass Sportwetten nur mit einer inländischen Glücksspiel-Lizenz erlaubt sind:

"Leitsätze:

1. Sportwetten sind Glücksspiele.

2. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden.

3. Die §§ 284, 287 StGB sind mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar. Ein Veranstalter von privaten Sportwetten ohne deutsche Lizenz handelt schon deswegen wettbewerbswidrig, weil er seine Rechte im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren geltend zu machen hat und nicht einfach genehmigungsfrei Sportwetten anbieten darf."


Hinweis: Die Entscheidung betrifft die com-Domain des Unternehmens betandwin und ist noch vor der "Sportwetten"-Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) ergangen.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen