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VGH München: Private Sportwetten verboten

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VGH München:

VGH München (Urt. v. 10.07.2006 - Az.: 22 BV 05.457):

"Leitsätze:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.

2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist schon dann während der Übergangszeit gegeben, wenn schon mit der Umsetzung begonnen wurde, da Anlaufschwierigkeiten, Widerstände und Überwachungsdefizite bei solchen Umsetzungen typischerweise vorkommen.

3. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Art. 55 EGV) erlaubt eine Einschränkung der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit."

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