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BVerfG: Untersagungsverfügung gegen DDR-Sportwetten

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die Entscheidung des BVerfG.

BVerfG (Beschl. v. 21.09.2006 - Az.: 1 BvR 138/05):

"Leitsätze:
1. Eine einstweilige Anordnung gegen eine behördliche Untersagungsverfügung wegen der Vermittlung von Sportwetten mit einer DDR-Lizenz ist unbegründet, da das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Verfügung überwiegt.

2. Erfüllt der Freistaat Bayern die Voraussetzungen, die das BVerfG in der Sportwetten-Entscheidung (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) aufgestellt hat, besteht an dem Sofortvollzug ein besonderes öffentliches Interesse, da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangsfrist bis Ende 2007 sichergestellt werden können."

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