Das VG Giessen (Beschl. v. 13.10.2006 - Az.: 10 G 2168/06) hat entschiedenn, dass die private Vermittlung von ausländischen Sportwetten in Deutschland erlaubt ist.
VG Giessen, Beschl. v. 13.10.2006 - Az.: 10 G 2168/06
"Leitsätze:
1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die derzeitige Ausgestaltung des Sportwettenrechts in Hessen verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar ist.
2. Angesichts dieser Zweifel kann ein Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, nicht per sofortiger Vollziehung durchgesetzt werden. "