Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Werbung mit "empfohlener Verkaufspreis" und "UVP" wettbewerbsgemäß

Der BGH (Urt. v. 07.12.2006 - Az.: I ZR 271/03: PDF) hat entschieden, dass die Werbung mit Slogans wie "empfohlener Verkauspreis" oder der Abkürzung "UVP" (für unverbindliche Preisempfehlung) wettbewerbsgemäß ist.

Die Leitsätze:

"Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerk-samen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preis-empfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und un-verbindlich sind.

Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig."


Der BGH weicht damit in zwei wichtigen Fragen von seiner bisherigen Linie ab und spricht sich durch das vorliegende Urteil ganz klar für eine liberalere Werbemöglichkeit aus.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen