Die Entscheidung des BGH zur Spielbank-Aufsichtspflicht für gesperrte Spieler auch bei Automatenspielen (Urt. v. 22.11.2007 - Az.: III ZR 9/07) liegt nun im Volltext vor:
"Leitsätze:
1. Eine Spielbank hat auch bei Automatenspielsälen eine generelle Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll (Fortführung von BGHZ 165, 276).
2. Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe. Sie befand sich insoweit in einem entschuldbaren Rechtsirrtum."