Das OVG Sachsen (Beschl. v. 12.12.2007 - Az.: 3 BS 286/06) hat zur Wirksamkeit und Reichweite der sogenannten DDR-Sportwetten-Lizenzen entschieden:
"1. Die zu DDR-erteilte Sportwetten-Genehmigung ist bis heute wirksam.
2. Die räumliche Geltung dieser Genehmigung ist auf das Gebiet der ehemaligen DDR begrenzt.
3. Der Veranstalter hat somit dafür Sorge zu tragen, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Veranstalter und Vermittler von Wetten nicht gegen die Bestimmung des § 284 Abs. 1 StGB verstößt, indem er es Personen, die sich nicht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten, ermöglicht, an diesen Wetten teilzunehmen."