In mehreren Entscheidungen hat das VG Gelsenkirchen entschieden, dass private Sportwetten verboten sind (Urt. v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 616/07; Urt. v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 949/07 und Urt. v. 31.10.2007 - Az.: 7 K 1619/07):
"Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden."
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Entscheidungen bereits letzten Jahres gefällt wurden, somit zeitlich vor Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 01.01.2008.