Das BVerfG (Beschl. v. 27.12.2007 - Az.: 1 BvR 3082/06) hat entschieden, dass der einstweilige Rechtsschutz bei Sportwetten-Untersagungsverfügungen mit dem Grundgesetz vereinbart ist:
"Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Eilrechtsschutzes vereinbar. Der Fall weicht insofern von der Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 27. April 2006 - Az.: 1 BvR 223/05) ab."