Wie bereits das VG Stuttgart (= Kanzlei-Infos v. 19.01.2008) hat nun aus auch das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 09.01.2008 - Az.: 7 G 4107/07 (3)) nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 01.01.2008 eine Entscheidung zu privaten Sportwetten getroffen.
"An dieser Einschätzung hält die Kammer zumindest für das vorliegende Eilverfahren und vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung in einem sich gegebenenfalls anschließenden Hauptsacheverfahren nicht mehr fest.
Es spricht viel dafür, dass der derzeitige generelle Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstößt, da dies eine unverhältnismäßige und nicht zwingend notwendige Maßnahme zur proklamierten Bekämpfung der Spielsucht darstellt."
Das Gericht nimmt zwar ín seinen Entscheidungsgründen mit keinem einzigen Wort zum neuen Glückssiel-Staatsvertrages Stellung. Aber alleine aus der Tatsache, dass das Gericht auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages weiterhin seine Zweifel aufrecht erhält, offenbart, welche Ansicht es zu den neuen Regelungen hat.