Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Weimar: Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel

Das VG Weimar (Beschl. v. 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07) hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Pokerturniers ein verbotenes Glücksspiel ist:

"Leitsätze:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.

2. Auch wenn die Eintrittsgelder bei einem Pokerturnier mit zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet werden, handelt es sich bei dem Eintrittsgeld um einen Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass ein strafbares Glücksspiel vorliegt.

3. Ob die Veranstalter des Poker-Turniers einen wirtschaftlichen Gewinn machen, ist für die Einstufung als Glücksspiel unerheblich.
"

Das VG Weimar stimmt damit mit der Ansicht des VG München (Beschl. v. 08.05.2007 - Az.: M 22 S 07.900) überein.

Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 21.09.2007 - Az.: 7 G 2700/07), das VG Cottbus (Beschl. v. 03.11.2006 - Az.: 2 L 386/06) und das AG Fürstenfeldbruck (Urt. v. 29.08.2007 - Az.: 3 Cs 33 Js 6775/07) differenzieren dagegen und nehmen nur dann ein strafbares Glücksspiel an, wenn das Eintrittsgeld der Finanzierung der Preise dient.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen