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VG Chemnitz: Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig

Das VG Chemnitz (Beschl. v. 09.01.2008 - Az.: 3 K 995/07) hat entschieden, dass der neue, zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrag sowohl mit dem nationalen Verfasungsrecht als auch mit dem EU-Recht vereinbar ist:

"Leitsätze:

1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten.

2. Die Regelungen des zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) sind mit dem nationalen Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar.
"

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