Das VG Hamburg (Beschl. v. 18.12.2007 - Az.: 4 E 2513/07) hat entschieden, dass private Sportwetten weiterhin verboten sind:
"Leitsätze:
1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten.
2. Verboten ist ebenso die Vermittlung von Sportwetten an einen nicht konzessionierten Wettveranstalter mittels eines Internet-Terminals (hier: "Tipomat")."