Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Google zwar marktbeherrschend, aber gleichwohl kein Anspruch auf Teilnahme an AdWords-Programm

Das LG Hamburg hat in drei einstweiligen Verfügungsverfahren (Urt. v. 13.12.2007 - Az.: 315 O 553/07; Urt. v. 04.02.2008 - Az.: 315 O 870/07 und Urt. v. 06.03.2008 - Az.: 315 O 906/07) entschieden, dass Google zwar marktbeherrschend iSd. § 20 Abs.1 GWB im Bereich der Suchmaschinen und der Werbung ist, ein potentieller Inserent jedoch gleichwohl keinen Anspruch auf Teilnahme am Google AdWords-Programm hat.

Geklagt hatten jeweils Usenet-Provider, die von Google bei der AdWords-Werbung ausgeschlossen worden waren. Zwar erkannten die Hamburger Richter z.T. eine marktbeherrschende Stellung des Suchmaschinen-Betreibers durchaus an. Es fehle aber an der erforderlichen "unbilligen Behinderung" und "Diskriminierung".

Die kartellrechtlichen Ausführungen des LG Hamburg dürften die seit langem kontrovers diskutierte Frage (wieder) anheißen, ob es einen "Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen-Index" gibt. Vgl. dazu unser Video auf Law-Vodcast.de.

Rechts-News durch­suchen

27. Juli 2026
VG Berlin: Wer Kundendaten ohne hinreichend bestimmte Einwilligung an Dritte weitergibt, muss mit einer Verwarnung der Datenschutzbehörde rechnen.
ganzen Text lesen
24. Juli 2026
Wer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss seine Steuererklärung zwingend elektronisch einreichen und kann nicht die Papierform nutzen.…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen