Nach einem Bericht des Südwestrundfunks plant nun auch das Bundesland Baden-Württemberg ein grundsätzliches Verbot von Pokerturnieren mit Geldeinsatz in Gaststätten und Spielhallen.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Innenministerium von Rheinland-Pfalz durch Erlass Poker-Veranstaltungen untersagt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 21.05.2008.
Pokern sei ein Glücksspiel und es boome. Dabei müssten vor allem die Jugendlichen geschützt werden, die sich verstärkt davon angezogen fühlten, so ein Sprecher des Innenministeriums von Baden-Württemberg.
Ob dieses staatliche Handel auch vor Gericht Bestand haben wird, ist unklar.
Denn ob Poker zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel ist, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Zwar sprechen sich eine Vielzahl der bislang angerufenen Verwaltungsgerichte für eine solche Einordnung aus, jedoch längst nicht alle.
Auf unserem Portal "Glücksspiel & Recht" gibt es alle bislang in Deutschland veröffentlichen Urteile zum Thema Poker im Volltext.