In einer aktuellen Entscheidung hat das OVG Lüneburg (Beschl. v. 19.05.2008 - Az.: 7 ME 66/08) erhebliche rechtliche Zweifel am deutschen Glücksspiel-Monopol angemeldet:
"Während der angefochtene Beschluss die Neuregelung des Glücksspielrechts für verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonform hält (...), wird dies vom Verwaltungsgericht Braunschweig mit beachtlichen Gründen bezweifelt (...).
Eine Entscheidung des erkennenden Gerichts zu dieser Frage steht noch aus.
Der Antragstellerin ist vom Land Niedersachsen die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden, das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist derzeit beim 11. Senat des Nds. OVG anhängig (...), der in einem weiteren Verfahren (...) am 06. März 2008 zur weiteren Aufklärung einen umfangreichen Fragenkatalog verfügt hat.
Nach der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahme des Ministeriums für inneres, Sport und Integration steht die Prüfung der Kohärenz der jetzt bestehenden Regelungen und deren Umsetzung durch die Verwaltung sowie die Bewertung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (...) durch den 11. Senat noch aus.
Auch außerhalb Niedersachsens gibt es derzeit keine einheitliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Sportwettenangeboten anderer als der durch die jeweils zuständigen Landesbehörden lizenzierten Unternehmer (vgl. die Rechtsprechungsnachweise in: VG Stade a.a.O.).
Der Senat will zur Klärung dieser Rechtsfragen weder dem vorrangig damit bereits befassten 11. Senat vorgreifen noch hält er das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für geeignet, ihnen im Rahmen einer Inzidentprüfung vertieft nachzugehen."