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BGH: Verjährungsbeginn bei Schenkkreis-Rückzahlungsansprüchen

Der BGH (Urt. v. 18.12.2008 - Az.: III ZR 132/08) hat entschieden, dass die Verjährung eines Rückzahlungsanspruch wegen getätigter Zuwendungen im Rahmen eines Schenkkreises (Schneeballsystems) mit dem Jahr der Zuwendung zu laufen beginnt.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginne am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und die Klägerin Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhalte, so die Richter.

Letzteres sei bei Schenkkreisen im Zeitpunkt der Zuwendung der Fall, weil es auf die Kenntnis der Funktionsweise des sittenwidrigen Schneeballsystems ankomme.

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