Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: "Streetball" nicht als Wortmarke für Sportbekleidung eintragungsfähig

Der BGH (Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: I ZB 30/06) hat entschieden, dass der Begriff "Streetball" als Wortmarke für die Bereiche Sportschuhe und Sportbekleidung nicht eintragungsfähig ist, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

Der Bezeichnung "Streetball" werde von den angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres als Sachangabe verstanden, nämlich als Bezeichnung einer mittlerweile allgemein bekannten Basketball-Variante, so die Richter.

In Verbindung mit den beanspruchten Waren Sportbekleidung und Sportschuhe, verstehe der durchschnittliche Käufer eine unmittelbar beschreibende Sachangabe, die auf einen bestimmten Zweck hinweise. Denn die Waren könnten für Streetball besonders gut geeignet sein und speziell auf die Erfordernisse dieser Sportart ausgerichtet sein.

Eine Markeneintragung sei daher aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft nicht möglich.

Rechts-News durch­suchen

16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen