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OVG Berlin-Brandenburg: Private Sportwetten weiterhin verboten

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zwischenzeitlich in weiteren Beschwerdeentscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Land Berlin nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages und den dazu in Berlin erlassenen Ausführungsbestimmungen weiterhin unzulässig ist und die unerlaubte Betätigung mit sofortiger Wirkung verboten werden kann.

Danach können entsprechende Verbote auch durchgesetzt und insbesondere Zwangsgelder in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt werden, wenn die Anbieter dem Verbot nicht nachkommen.

In einem entsprechenden Fall hat zwischenzeitlich auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines im Land Niedersachsen ansässigen privaten Sportwettenanbieters zurückgewiesen und gegen die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag für dass Eilrechtsschutzverfahren keine Einwendungen erhoben (s. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 38/2009 vom 7. April 2009).

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht sich damit in seiner Rechtsprechung bestätigt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte weitere Klarheit auch für die Rechtslage im Land Berlin geschaffen sein.

Beschlüsse u.a. vom 24. März 2009, Az.: OVG 1 S 226.08 - und vom 9. April 2009, Az.: OVG 1 S 212.08

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 09.04.2009

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