Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wuppertal: Online-Werbung mit veraltetem UVP-Preis irreführend

Die Online-Werbung mit einer veralteten Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) führt den Verbraucher in die Irre und ist somit wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs wuppertal lg_wuppertal j2014 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 24.02.2014 - Az.: 12 O 43/10).

Die Beklagte, ein Online-Shop, warb für ihre Produkte mit einem UVP-Preis, der vom Hersteller der Ware jedoch nicht mehr gelistet war.

Das LG Wuppertal stufte dies als Wettbewerbsverstoß ein. Die Bezugnahme auf eine zeitlich überholte Unverbindlichen Preisempfehlung sei irreführend, wenn der Werbende - wie hier - auf diesen Umstand nicht hinweise.

Darüber hinaus nahm die Beklagte nach dem Kauf mit dem Kunden telefonisch Kontakt auf, um ihn weitergehend zu beraten. Auch dies stufte das Gericht als klaren Rechtsverstoß ein.

Für einen derartigen Telefonanruf bedürfe es einer ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers. Eine solche liege nicht vor. Nicht ausreichend sei der vorherige Einkauf, auch wenn es inhaltlich tatsächlich nur um eine bessere Beratung des Kunden gehen sollte.

Rechts-News durch­suchen

09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen
06. März 2026
Ein Verbraucher bleibt Verbraucher, auch wenn ihn ein Unternehmer beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags unterstützt.
ganzen Text lesen
06. März 2026
Für passgenaue Poolabdeckplanen muss kein Quadratmeterpreis nach §§ 4, 5 PAngVO angegeben werden.
ganzen Text lesen
03. März 2026
In einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die in den USA ansässige WhatsApp Inc. hat die Zivilkammer 52 des Landgerichts…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen