Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Würzburg: Presse hat Auskunftsanspruch hinsichtlich Namen eines Demo-Anmelders (hier: Pegida- bzw. Wügida-Demo)

Die Presse kann von der zuständigen Behörde verlangen, den Namen eines Demo-Anmelders (hier: "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demo) genannt zu bekommen <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(VG Würzburg, Beschl. v. 13.02.2015 - Az.: W 7 E 15.81). 

Der Kläger, Redakteur einer in Würzburg erscheinenden Tageszeitung, verlangte vom Obrerbürgermeister ihm die Namen der Anmelder der „Pegida“- bzw. „Wügida“-Demonstrationen Ende 2014 bzw. Anfang 2015 zu nennen. Dieser lehnte das Gesuch unter Hinweis auf das Datenschutzrecht ab.

Diese Einschätzung teilte das VG Würzburg nicht, sondern verpflichtete den Oberbürgermeister zur Auskunft.

Bei Abwägung der betroffenen Interessen - die Pressefreiheit einerseits und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen andererseits - überwiege das der Presse.

Die Demo-Anmelder seien nur in ihrer Sozialsphäre betroffen. Zudem seien die Personen durch vorherige Auftritte der Öffentlichkeit bereits bekannt, so dass eine besondere Schutzbedürftigkeit nicht erkennbar sei.

Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Person sei nicht ersichtlich. Eine bloße abstrakte Gefahr und die Aussage, schlechte Erfahrung mit der Presse gemacht zu haben, würden noch keine Geheimhaltung rechtfertigten.

Die "Pegidia"-Demonstrationen seien ein in der öffentlichen Wahrnehmung kontrovers diskutierten Thema, das erhebliche Bedeutung habe. Zur journalistischen Auseinandersetzung und fundierten Darstellung der Hintergründe und Motive der Bewegung zähle es auch, sich mit den verantwortlichen Persönlichkeiten, die hinter „Pegida“ bzw. „Wügida“ sünden, auseinanderzusetzen. 

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen
18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen