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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: RTL unterliegt im Streit um Domain "www.dsds-news.de"

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile privatperson-darf-domain-www-dsds-news-de-weiter-verwenden-6-u-180-09-oberlandesgericht-koeln-20100319.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.03.2010 - Az.: 6 U 180/09) hat im Rahmen der Berufung entschieden, dass der Fernsehsender RTL keinen Anspruch auf die Domain "www.dsds-news.de"  hat.

Der Beklagte, Philipp Klöckner, betrieb das Portal "www.dsds-news.de" und informierte dort über die Castingshow "Deutschland sucht den Superstar".

Die Klägerin, der Fernsehsender RTL, sah hierdurch ihre Rechte verletzt und klagte auf Herausgabe der Domain.

Die Kölner Richter lehnten den Anspruch ab.

Ein Anspruch aus Markenrecht scheide aus, da die Domain auch im privaten Bereich verwendet werden könne, dann würden die kennzeichenrechtlichen Normen nicht mehr greifen.

Ein Recht ergebe sich auch nicht im nicht-geschäftlichen Verkehr. Die Abkürzung "DSDS" sei nicht derartig bekannt, dass mit ihr sofort die RTL-Show assoziert werde. Zudem sei am Ende noch ein "-news" angefügt worden, was ebenfalls eine Namensverletzung ausscheide lasse.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des OLG Köln führt im ersten Augenblick über den tatsächlichen Ausgang des Gerichtsverfahrens in die Irre. Ihren Beitrag dazu leisten auch entsprechende Pressemitteilungen der <link http: www.presseportal.de pm kalckreuth_rechtsanwaelte _blank external-link-new-window>Beklagten-Seite und der <link http: www.presseportal.de pm rtl_interactive_gmbh _blank external-link-new-window>Kläger-Seite, die beide den Ausgang des Verfahrens als Sieg feiern.

Bei näherer und nüchterner Betrachtung bleibt von der Beklagten-Behauptung "Eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen" nicht viel übrig.

In der 1. Instanz ist der Beklagte verurteilt worden:
- die Domain "www.dsds-news.de" nicht im geschäftlichen Verkehr zu benutzen
- zur Übertragung der Domain an RTL
- zur Zahlung von ca. 1.000,- EUR außergerichtlichen Abmahnkosten
- zur Schadensersatzpflicht für die begangene Markenverletzung
- zur Auskunft (insb. seiner Einnahmen), um die Höhe des Schadensersatz beziffern zu können

Berufung hat der Beklagte lediglich hinsichtlich der Domain-Übertragung an RTL eingelegt. Die restlichen Punkte hat er akzeptiert und rechtskräftig werden lassen.

Dass die Richter des OLG Köln einen Anspruch auf Domain-Übertragung abgelehnt haben, ist keineswegs neuartig, sondern entspricht seit der "shell.de"-Rechtsprechung des BGH ständiger Rechtsprechung.

Aus der Inhaberschaft einer Marke alleine ergibt sich noch kein Anspruch auf die betreffende gleichnamige Domain. Zum einen deshalb, weil Markenrechte stets nur im geschäftlichen Verkehr greifen, eine Domain aber auch rein privat betrieben werden kann. Zum anderen, weil eine Marke grundsätzlich nie absolut geschützt ist, sondern stets nur für einzelne Waren- und Dienstleistungsbereiche. D.h. ist die Marke für "Computer" geschützt, kann eine andere Firma problemlos unter der gleichen Bezeichnung "Unterhosen" veräußern. Siehe dazu beispielhaft LG Hamburg <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile landgericht-hamburg-20080718.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.07.2008 - Az.: 408 O 274/08).

Die Entscheidung ist somit keinesfalls ein Sieg für Internet-Fanportale. Auch nach der Entscheidung des OLG Köln darf eine Fan-Seite lediglich rein privat betrieben werden. Sobald ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt - und hierfür ist im Zweifel ein einziger Werbebanner oder eine einzige AdSense-Werbung auf der Seite ausreichend -, liegt eine Markenverletzung vor.

Im vorliegenden Fall muss der Betreiber von "www.dsds-news.de" nicht nur die außergerichtlichen Abmahnkosten (ca. 1.000,- EUR) und 60% der gerichtlich angefallenen Entgelte tragen, sondern er ist darüber hinaus RTL noch zum Schadensersatz verpflichtet. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, da der Beklagte erst insoweit Auskunft erteilen muss.

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