Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Unberechtigte Abmahnung führt nicht zu Kostenerstattung für den Abgemahnten

Eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung begründet grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch des Abgemahnten, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-schadenersatzanspruch-bei-rechtsmissbraeuchlicher-abmahnung-4-u-149-09-oberlandesgericht-hamm-20091203.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.12.2009 - Az.: 4 U 149/09).

Der Beklagte nahm den Kläger wegen unterschiedlicher Internet-Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung in Anspruch. Im einstweiligen Verfügungsverfahren stellte das Gericht fest, dass das Verhalten rechtsmißbräuchlich sei.

Einen Tag nach dem Verfügungsverfahren mahnte der Kläger den Beklagten außergerichtlich wegen der unberechtigten Abmahnung ab. Er verlangte dann den Ersatz der Anwaltskosten für diese Gegenabmahnung.

Die Hammer Richter lehnten einen Ersatzanspruch ab.

Eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung gehöre zum allgemeinen Wirtschaftsleben und sei von dem betroffenen Unternehmen hinzunehmen. Dies gelte insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Vorwurf inhaltlich zutreffend war und der Anspruch nur aufgrund des Rechtsmissbrauchs gescheitert sei.

Auch sei die Gegenabmahnung nicht erforderlich gewesen, denn der Kläger hätte seine Ansprüche im Rahmen einer negativen Feststellungsklage klären lassen können.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen