Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Ungewollte TK-Auftragsbestätigungen sind wettbewerbswidrig

Die ungewollte Auftragsbestätigung eines Telekommunikations-Unternehmens ist wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs bonn lg_bonn j2012 _blank external-link-new-window>(LG Bonn, Urt. v. 29.05.2012 - Az.: 11 O 7/12).

Die Beklagte rief Verbraucher an und warb für den Wechsel des Telefonanbieters. Im Rahmen des Telefonats erklärte der Angerufene, die Beklagte möge ihm das Angebot schriftlich zusenden, damit er es sich in Ruhe anschauen und überlegen könne. Die Beklagte übersandte daraufhin eine Auftragsbestätigung.

Die Bonner Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein. Die Zusendung einer solchen Auftragsbestätigung sei irreführend, denn es werde der Eindruck erweckt, es bestünde bereits ein verbindlicher Vertrag, obgleich ein solcher nicht geschlossen worden sei.

Bereits vor kurzem entschied das LG Bonn <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs bonn lg_bonn j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.03.2012 - Az.: 11 O 46/11) in einem ähnlich gelagerten Fall identisch und bejahte ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen