Erst wenn ein Domainname auch aktiv genutzt wird, entfaltet er markenrechtliche Wirkung und kann Schutz als Unternehmenskennzeichen erlangen <link http: www.online-und-recht.de urteile alleinige-registrierung-von-domain-gewaehrt-noch-keinen-unternehmenskennzeichenschutz-6-u-89-09-oberlandesgericht-frankfurt-20100805.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.08.2010 - Az.: 6 U 89/09).
Die Parteien stritten um die Verwendung einer Domain und wer die besseren Markenrechte hieran hatte. Die Beklagte berief sich darauf, dass sie über die besseren Rechte verfüge, da sie die Domain früher registriert habe. Die Klägerin war der Meinung, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Registrierung ankomme, sondern alleine die Nutzung der Domain ausschlaggebend sei.
Die Frankfurter Richter stimmten dem zu.
Ein Unternehmenskennzeichen entstünde nicht bereits bei Domain-Registrierung, sondern erst dann, wenn die Domain auch tatsächlich verwendet werde.