Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Waren, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, sind kein Käse

Waren, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, sind kein Käse und dürfen auch nicht so bezeichnet werden <link http: www.online-und-recht.de urteile lebensmittel-die-nicht-aus-tierischer-milch-erzeugt-werden-duerfen-weder-als-kaese-noch-als-cheese-bezeichnet-werden-landgericht-trier-20160324 _blank external-link-new-window>(LG Trier, Urt. v. 24.03.2016 - Az.: 7 HK O 58/15).

Die Beklagte war eine Gesellschaft, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln war. Unter anderem bewarb und vertrieb sie online pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt wurden, unter der Bezeichnung "Käse" und "Cheese".

Dies stufte das Gericht als nicht zulässig ein.

Die Bezeichnung "Käse" bzw. "Cheese" dürfe nur dann verwendet werden, wenn es sich um Produkte handle, die aus tierischer Milch hergestellt seien. Alternativ-Produkte, bei denen der natürliche Bestandteil der Milch durch einen Fremdstoff ersetzt seien, dürften in keiner Weise das Wort "Käse" tragen. Unzulässig sei daher beispielsweise auch die Bezeichnung "Veggie-Käse".

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen