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Kategorie: Onlinerecht

Warum sämtliche Muster für Facebook-Datenschutz-Erklärungen rechtswidrig sind

Vergangenen Freitag ging ein Aufschrei durch das Land: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, hat Webseiten-Betreiber aufgefordert, sämtliche Plug-Ins von Facebook zu deaktivieren. Als Beispiel wird der "Gefällt mir"-Button genannt. Siehe dazu <link http: www.dr-bahr.com news uld-fordert-webseiten-betreiber-zur-abschaltung-aller-facebook-plug-ins-auf.html _blank external-link-new-window>auch unsere News.

Die Tatsache, dass die Facebook-Plugins datenschutzwidrig sind, ist seit einem guten 3/4 Jahr bekannt. Interessiert hat es bislang nur wenige.

Durchgehend wurde sich auf das KG Berlin <link http: www.datenschutz.eu urteile facebook-button-gefaellt-mir-in-keinem-fall-ein-wettbewerbsverstoss-kammergericht-berlin-20110429.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11) gestützt, wonach der "Gefällt mir"-Button nicht wettbewerbswidrig ist.

Nun macht eine Aufsichtsbehörde Ernst und will gegen die Datenschutzverletzungend der Webmaster vorgehen.

Inzwischen gibt es mehrere Muster-Datenschutzerklärungen für Facebook. Sie werden medienwirksam angeboten und versprochen, dass dadurch alles gut wird.

Sämtliche dieser Muster haben eines gemeinsam: Sie sind nicht das (virtuelle) Papier wert, auf dem sie stehen.

Alle Muster gehen über den vermeintlichen Weg der Einwilligung, um ein rechtskonformes Ergebnis zu erzielen.

Gegen ein solches Vorgehen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Im Gegenteil, es ist der einzig richtige Weg. Nur: Die konkrete Ausgestaltung ist nicht ausreichend. Der Webseiten-Betreiber muss den Surfer vorab über Art und Umfang seiner Einwilligung informieren. Pauschale Erklärungen reichen hier nicht aus, sondern es muss explizit erwähnt werden, welche Daten verwendet werden.

Genau diese Anforderungen erfüllt keine der Mustererklärungen. Denn nach wie vor ist unklar ist, was genau an Information der "Like Button" überträgt. Wie im <link news facebook-like-button-datenschutzwidrig-hamburgde-entfernt-button.html _blank external-link-new-window>Fall hamburg.de schweigt sich Facebook weiterhin darüber aus. Wenn ein Seitenbetreiber aber nicht weiß, was alles an Daten transportiert wird, wie will er dann rechtskonform informieren?

Eine sehr schöne Anleitung wie es nicht auszusehen hat, zeigt die Webseite von SWR 3. Hier eine <link http: www.swr3.de info filme-und-buecher kino midnight-in-paris id="150562/did=1147634/ag5dwo/index.html" _blank external-link-new-window>Beispiel-Seite. Das kleine Pop-Up-Fenster, das (erst) beim Mouse-Over erscheint, beinhaltet den Satz:

"Datenschutz: Erst Gefält-mir-Button einblenden, dann nochmal drauf drücken. Dadurch wird eine Verbindung zu Facebook hergestellt."

Diese Erklärung ist bereits deswegen jurister Nonsense, weil nirgendwo der User die Information erhält, dass beim Drücken des Buttons, Daten an Facebook übertragen werden. Somit erfüllt dieser Satz noch nicht einmal die Grundanforderungen, die die Rechtsprechung seit Jahrzehnten an eine rechtskonforme Einwilligung stellt.

Bedeutet im Klartext: Solange sich Facebook weiterhin ausschweigt, welche Daten genau übertragen werden, kann man so viele juristische Mustertexte basteln wie man will. Sie sind alle durchweg rechtswidrig. Erst wenn sich endlich die Social Media-Plattform herablässt, den Webseiten-Betreibern verbindlich mitzuteilen, was denn nun alles getrackt wird, können diese eine rechtskonforme Lösung wählen.     

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