Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Lemgo: Wegen Facebook-Posting mit neuem Lebenspartner kein Ausschluss des Ehegatten-Unterhalts

Die Veröffentlichung von Fotos eines Ehegatten mit seinem neuen Lebenspartner auf Facebook führt nicht zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Trennungsunterhalts bei Ehegatten (AG Lemgo, Beschl. v. 08.06.2016 - Az.: 8 F 43/15).

Die Antragstellerin und der Antragsgegner waren noch verheiratet, lebten jedoch getrennt voneinander. Die Antragstellerin begehrte nun die Zahlung von Trennungsunterhalt.

Der Antragsgegner meinte, dieser Anspruch sei verwirkt, da die Antragstellerin auf Facebook Fotos mit ihrem neuen Lebensgefährten veröffentlicht habe und sich damit grob unbillig verhalten habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Die Veröffentlichung eines Fotos mit dem neuen Partner mag zwar nicht nötig und nicht gerade geschmackvoll gewesen sein, so das Gericht wörtlich. Es sei aber heute allgemein üblich, Umstände seines Privatlebens in den sozialen Netzwerken zugänglich zu machen.

Eine schwerwiegende Verunglimpfung des Antragsgegners - zumal unter Berücksichtigung des Umstandes seiner eigenen Beziehung zu einer anderen Partnerin - liege daher nicht vor.

Rechts-News durch­suchen

18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen
09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen