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Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

VG Magdeburg: Widerruf der Zulassung einer Spielbank

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat über eine Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH und einen gestellten Eilantrag verhandelt.

Gegenstand der Verfahren war der Widerruf der Zulassung zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank in Magdeburg und Halle sowie einer unselbständigen Zweigstelle der Spielbankhalle in Wernigerode, der durch den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.1.2012 ausgesprochen wurde.

Das Gericht hat in beiden vorliegenden Verfahren die Zugehörigkeit der erteilten Genehmigungen zur Insolvenzmasse verneint. Aus diesem Grunde wurde auch die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen sowie der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Insolvenzverwalters abgelehnt.

In einem weiteren Klageverfahren hat die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH ebenfalls gegen den Widerruf der vorgenannten Genehmigungen Klage erhoben. Diese Klage wurde von dem Gericht für zulässig erachtet, aber als unbegründet abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass hier das beklagte Ministerium im Januar 2012 zum Erlass der streitbefangenen Widerrufsverfügung berechtigt gewesen ist und aufgrund der wirtschaftlichen Situation die Befugnis des beklagten Ministeriums zum Widerruf der Zulassungen gegeben war.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Gegen den Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist die Beschwerde möglich.

Urteil vom 10.05.2012, Az.: 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD sowie 3 A 57/12 MD

Quelle: Pressemitteilung des VG Magdeburg v, 10.05.2012

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