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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BVerwG: Zahnärzte dürfen mit privaten Qualitätskennzeichen werben

Das BVerwG hat in einem Urteil <link http: www.online-und-recht.de urteile zahnarzt-darf-schriftzug-mcdent-bzw-trudent-verwenden-3-c-4-09-bundesverwaltungsgericht--20090924.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.09.2009- Az.:3 C 4.09) entschieden, dass niedergelassene Zahnärzte unter gewissen Umständen mit dem Qualitätslogo eines Franchise-Unternehmens werben dürfen.

Zwei niedergelassene Zahnärzte warben mit einem Qualitätslogo, das den Schriftzug „MacDent“ beinhaltete. Dieser Schriftzug war umrandet von der Formulierung „Geprüfte Qualitätsstandards“. Darüber hinaus war unterhalb des Logos die Internetadresse von MacDent verlinkt. Auf dieser Webseite konnten genaue Details über die einzelnen von den Zahnärzten einzuhaltenden Standards eingesehen werden.

Nachdem die Ärztekammer den Zahnärzten die Verwendung des Logos untersagt hatte, begehrten diese mit Erfolg die Feststellung, dass eine Rechtsverletzung durch die Verwendung nicht gegeben war.

Nach Ansicht der Richter ist das von der Kammer ausgesprochene Verbot nicht mit der Berufsfreiheit der Ärzte vereinbar. Die Verwendung des Logos stelle nämlich eine angemessene, nicht irreführende Information der angesprochenen Kunden dar. Die auf der Internetseite abrufbaren Informationen seien als aufklärender Teil der Werbung zu sehen.

Darüber hinaus sei auch die Verwendung der Formulierung „Geprüfte Qualitätsstandards“ nicht rechtswidrig gewesen. Die von den Zahnärzten einzuhaltenden Standards waren nämlich strenger als die gesetzlich vorgeschriebenen. Darüber hinaus bestehe auf Seiten der Zahnärzte keinerlei Verpflichtung, die Prüfung der Einhaltung der Standards von einer öffentlichen Stelle durchführen zu lassen.

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